GRÜNE/SPD/Volt: „Förderprogramm ‚Osnabrück saniert‘ wird fortgeführt“

Gemeinsame Initiative aus 2019 ein Erfolgsmodell

„Unser Vorschlag in den Haushaltsberatungen 2019, die Altbausanierungen in den Quartieren mit rund einer Million Euro zu fördern, wird auch im Jahr 2023 fortgesetzt. Der Ansatz beträgt in dem kommenden Haushaltsjahr dann bereits zwei Millionen Euro. Das konstant große Interesse von Hauseigentümer:innen an den Förderangeboten, aber auch an den Beratungsmöglichkeiten der Stadt Osnabrück zeigt, dass unsere Sanierungsoffensive ein voller Erfolg war, ist und weiter sein wird“, erklären die Fraktionsvorsitzenden von GRÜNEN und SPD Volker Bajus und Susanne Hambürger dos Reis.

„Wir freuen uns, dass in den zurückliegenden Jahren bereits Fördermittel in Höhe von ca. 2,5 Millionen Euro voll ausgeschöpft wurden, welche wiederum Gesamtinvestitionen von rund 22,2 Millionen Euro ausgelöst haben. Gefördert wurden die Sanierungen von Dächern, Fassaden und Fenstern, aber auch neue Heizungs- und PV-Anlagen. Es zeigt sich also, dass das Programm „Osnabrück saniert“ den Klimaschutz in Osnabrück voranbringt und gleichzeitig einen Beitrag für die Stärkung der regionalen Wirtschaft leistet“, machen Bajus und Hambürger dos Reis deutlich.

„Ursprung unserer Idee war das hohe Energieeinsparpotential bei Altbausanierungen. Hinzukommt: wenn auch noch ca. 35 Prozent der CO2-Belastungen im Bereich der Raumwärme, zum Beispiel durch schlecht gedämmte Gebäude, entstehen, liegt es auf der Hand, diesen Bereich zu einem Schwerpunkt in Sachen CO2-Einsparungen zu machen. In der öffentlichen Debatte wird viel zu oft der Fokus einseitig auf den Verkehr verengt. Dabei ist dieser für rund 17 Prozent verantwortlich. Wir müssen beim Klimaschutz in alle Richtungen denken, um größtmögliche Erfolge und unsere städtischen Klimaschutzziele zu erreichen“, so die beiden abschließend.

„Osnabrück saniert“ ist ein Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Bestandsgebäuden. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen von beheizten Bestandgebäuden oder bevollmächtigte Personen, insbesondere Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Kleinstunternehmen, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und gemeinnützige Organisationen. Die Förderung erfolgt nach dem „Windhund Prinzip“. Weitere Informationen unter: https://www.osnabrueck.de/osnabrueck-saniert/

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