GRÜNE irritiert über Umgang mit Klimaaktivistin der Osnabrücker „Extinction Rebellion“

Zur jetzt erfolgten Identitätsfeststellung von einer friedlichen Klimaaktivistin der Gruppe „Extinction Rebellion“ zeigen sich die Osnabrücker GRÜNEN irritiert über den immensen Zeitaufwand, den die Osnabrücker Polizei für diesen Vorgang betrieben hat. „Es erscheint uns als fragwürdige Prioritätensetzung bei knappen Ressourcen, wenn zur Personalienfeststellung einer friedlichen Klimaaktivistin an mehreren Tagen jeweils viele Stunden Arbeitszeit investiert werden“, kritisieren Eva Güse und Maximilian Strautmann, Sprecher*innen der Osnabrücker GRÜNEN.

Hintergrund ist der Umgang mit den Klimaaktivist*innen von „Extinction Rebellion“. Die Gruppe setzt weltweit auch Methoden des zivilen Ungehorsams ein, um die unabweisbare Dringlichkeit einer entschlossenen Klimapolitik deutlich zu machen. In Osnabrück hatte sich die unter dem Pseudonym auftretende „Lynn“ 20 Minuten auf den weiß-karierten Übergang am Domhof mit der Plakatbotschaft „Ich habe Angst vor Hunger und Verteilungskampf wegen der Klimakrise“ gesetzt.

Der Verkehr floss dadurch die meiste Zeit verlangsamt um sie herum, zumal in diesem Bereich der lebendigen City das Verkehrsgeschehen überwiegend vom Fuß- und Radverkehr bestimmt ist. Damals hatte die Polizei sie zur Feststellung ihrer Personalien mit zur Wache genommen. Sie musste sich dort auf entwürdigende Weise entkleiden. Der Protest war damals als Straftatbestand der Nötigung eingeordnet worden.

Seitdem gab es weitere lange Termine auf der Wache für den Versuch der Personalienfeststellung. Die Aktivistin trat an uns heran, weil sie sich durch das Verhalten der Polizei eingeschüchtert fühlt.

Güse verdeutlicht: „Gerade weil wir froh und dankbar sind, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, ist es uns wichtig, dass die wertvollen Ressourcen der Polizei für die bedrückendsten Probleme der Bürger*innen eingesetzt werden. Es ist unangemessen, dass friedlicher Aktivismus für ein Thema, das auf allen politischen Ebenen durch Parlamentsbeschlüsse höchste Priorität eingeräumt bekommt, als Straftat statt als Ordnungswidrigkeit eingeordnet wird. Dies erscheint uns als fragwürdige Einordnung einer friedlichen Aktion politischen Protests.“