
Spenden für ein GRÜNES Osnabrück
Wir freuen uns über Spenden, die unser politisches Engagement für ein nachhaltiges, gerechtes und modernes Osnabrück unterstützen.
Spende überweisen
Wenn Sie eine Spende auf das Konto des Stadtverbands Osnabrück von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überweisen möchten, tragen Sie bitte auch ihre vollständige Adresse auf dem Überweisungsträger ein, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können.
Alternativ haben wir auch ein Spendenformular direkt auf der Website.
Kontoverbindung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Osnabrück
Volksbank Osnabrück
IBAN: DE64 2659 0025 0310 6209 00
BIC: GENODEF1OSV
Grenzen der Einwerbung und Annahme von Spenden
Wir setzen die Grenzen der Spendeneinwerbung dort, wo moralische und grundsätzliche politische Positionen unserer Partei berührt werden. Die Einhaltung der Regelungen des Parteiengesetzes (PartG) ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich. Deshalb nehmen wir insbesondere folgende Spenden nicht an:
- Spenden von politischen Stiftungen und Parlamentsfraktionen
- Spenden von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Institutionen und Unternehmen
- Spenden von Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit einem Anteil von mehr als 25% beteiligt ist (z.B. Sparkassen)
- Spenden von Unternehmen außerhalb der Europäischen Union
- Personenspenden von mehr als 1000 € mit Herkunft außerhalb der EU
- Spenden, die erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden
Einzelspenden mit unklarer Herkunft (anonyme Spenden) von mehr als 500 € werden gemäß Parteiengesetz über den Bundesverband an den Präsidenten des deutschen Bundestages weiter geleitet.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen keine Spenden an, die zum Zwecke der Weiterleitung an Dritte außerhalb der Partei gezahlt werden.
Spendenprüfung und Spendenquittung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nehmen Spenden nur direkt von den SpenderInnen an. Zuwendungen, die auf dem Umweg über Konten Dritter an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gelangen, werden nicht angenommen. Sie werden umgehend auf das Konto zurück überwiesen, von dem sie an BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angewiesen worden sind. Für die Zeit, in der solche Beträge auf den Konten der Partei liegen, werden sie als Verbindlichkeiten gebucht.
Barspenden, werden nur bestätigt für die Person, die die Zuwendung übergeben hat.
Eingehende Spenden werden in jedem Einzelfall auf ihre Zulässigkeit geprüft und ordnungsgemäß verbucht. Nach Parteiengesetz unzulässige Spenden werden an den Präsidenten des Deutschen Bundestages weitergeleitet. Die Spenderinnen und Spender erhalten am Anfang des Folgejahres eine Spendenbescheinigung, auf Wunsch auch vorher.
Vertraulichkeit und Rechenschaftslegung
Spenden werden im Rechenschaftsbericht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach den Festlegungen des Parteiengesetzes ausgewiesen, d.h. bei Spendenbeträgen über 10.000 € im Jahr wird die Spende unter Angabe des Namens und der Anschrift der Spenderin bzw. des Spenders im Rechenschaftsbericht veröffentlicht.
Spenden, die im Einzelfall 50.000 € übersteigen, werden unverzüglich über den Landesverband und den Bundesverband an den Bundestagspräsidenten gemeldet und dort zeitnah veröffentlicht.
Spenden, die für bestimmte politische Aktionen eingeworben werden, werden auch für diese eingesetzt. Die Ergebnisse von Spendenaktionen sollen Spenderinnen auf Wunsch leicht einsehbar zur Verfügung gestellt werden. Spenden werden von uns entsprechend den Regelungen des Parteiengesetzes und des Datenschutzgesetztes vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden keinesfalls an Dritte weitergeben.
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